Grillen am Starnberger See

Grillen gehört einfach zum Sommer. Besonders schön wird’s, wenn der Grill Seeblick hat! Hier die wichtigsten Infos zum Grillen am Starnberger See: wo dürft ihr offiziell am See grillen? Wo findet ihr Parkplätze in der Nähe? Was gelten für Grillregeln?

Sommerabende am See – und der Duft von Gegrilltem liegt in der Luft. Ob entspannt mit Freunden oder als Family-Highlight nach dem Badetag: Hier die wichtigsten 10 Fragen zum Grillen am Starnberger See auf einen Blick:   

1. Wo darf am Starnberger See offiziell gegrillt werden?

Es gibt am Starnberger See sowohl am Westufer wie am Ostufer offizielle Grillzonen direkt am Wasser: das Freizeitgelände & Erholungsgebiet Ambach (östliches Südufer) und die Grillzone „Paradies“ bei Possenhofen/Feldafing (Westufer). Wildes Grillen ist am gesamten restlichen Ufer streng untersagt.

2. Sind Lagerfeuer am Seeufer erlaubt?

Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten: Die einzige Ausnahme: Im Freizeitgelände Ambach darf in den dafür vorbereiteten Betonringen Feuer entzündet werden. An allen anderen Stellen ist offenes Feuer wegen der Brandgefahr untersagt.

3. Gibt es zeitliche Beschränkungen für das Grillen?

Ja, im Erholungsgelände Ambach ist das Grillen erst ab 20.00 Uhr gestattet, um Badegäste tagsüber nicht zu stören. Auf dem Campingplatz Ambach ist die Nutzung von Gas- oder Elektrogrills bis 22.00 Uhr erlaubt, Kohlegrills sind hier generell untersagt. 

4. Welche Grillgeräte sind erlaubt und was gilt für Einweggrills?

Es dürfen nur handelsübliche Grills mit Abstand zum Boden verwendet werden; Bodenfeuer sind verboten. Von Einweggrills wird dringend abgeraten, da sie oft Brandspuren hinterlassen und unnötigen Müll produzieren. Auf dem Campingplatz Ambach sind nur Gas- oder Elektrogrills zugelassen.

5. Wie entsorge ich Müll und Grillkohle richtig?

Müll muss zwingend wieder mitgenommen werden, da es an den Grillplätzen oft keine Mülleimer gibt. Grillkohle muss komplett abgekühlt sein (am besten mit Wasser löschen) und darf dann verpackt im Restmüll entsorgt werden. No go: Kohle in der Natur oder im See zu lassen.

6. Wo kann ich in Nähe der Grillplätze parken? 

Bei allen Grillzonen gibt es Parkplätze in Laufnähe. Vor falsch Parken wird gewarnt. Da Rettungswege unbedingt freigehalten werden müssen, wird streng kontrolliert. Die Parkplätze nach Grillzonen: 

Grillzone „Paradies“ (Possenhofen/Pöcking): Öffentlicher Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite  des Imbiss-Kiosks “Steg 1”. Achtung: entlang der Paradiesstraße auf Parkverbote achten;  das „Paradies“ am Westufer sehr beliebt und ggf. erlaubte Parkplätze sind an sonnigen Tagen oft schnell belegt.

Freizeitgelände und Erholungsgebiet Ambach: Großer öffentlicher Parkplatz, gebührenpflichtig. Für den angrenzenden Campingplatz gilt: Auf dem Campingplatz selbst ist pro Parzelle nur ein Fahrzeug erlaubt.

7. Darf ich meinen Hund an die Grillplätze mitnehmen?

Hunde sind an den Grillplätzen und in den Erholungsgebieten grundsätzlich erlaubt. Es gelten aber strenge Vorschriften:

Leinenpflicht: In den offiziellen Grünanlagen (z. B. im Stadtgebiet Starnberg) müssen Hunde an einer festen Leine (maximal 2m Länge) geführt werden. Auch auf dem Campingplatz Ambach und in den Schutzgebieten am Ostufer herrscht ständige Leinenpflicht.

Badeverbot für Hunde: Laut der Bayerischen Seen- und Schlösserverwaltung dürfen Hunde in der Hauptsaison vom 15. Mai bis zum 15. September nicht ins Wasser.

Verbotszonen: Auf Kinderspielplätze, in Wasserbecken oder in Blumenbeete dürfen Hunde explizit nicht mitgenommen werden.

Entsorgung von Hundekot: Hundehalter sind verpflichtet, Hinterlassenschaften sofort zu entfernen und im Restmüll zu entsorgen. Vielerorts stehlen hierfür Kotbeutelspender zur Verfügung (z. B. in der Nähe der Rezeption in Ambach).

Strafen: Wer seinen Hund freilaufen lässt oder den Kot nicht beseitigt, muss ggf. mit hohem Bußgeld rechnen.

8. Welche Grillmaterialien und Grillarten sind erlaubt?

Grillgerät: Es müssen grundsätzlich handelsübliche Grills mit ausreichend Abstand zum Boden verwendet werden. Das Entfachen von Feuern direkt auf dem Boden (Bodenfeuer) ist streng untersagt.

Einweggrills: Diese sind zwar nicht explizit verboten, es wird jedoch dringend davon abgeraten, da sie oft Brandspuren auf dem Untergrund hinterlassen und unnötigen Müll produzieren.

Holzkohle: Die Verwendung von Holzkohle ist an den offiziellen Grillzonen (Ammerland, Paradies, Erholungsgelände Ambach) zulässig. Es wird empfohlen, auf nachhaltige Kohle mit FSC-Siegel zu achten.

Elektro- und Gasgrills: Auf dem Campingplatz Ambach sind Kohle und Holz verboten; dort dürfen ausschließlich Gas- oder Elektrogrills verwendet werden (bis 22:00 Uhr). Im restlichen Landschaftsschutzgebiet am Ostufer sind Gaskocher und Shishas außerhalb der Grillzone Ambach verboten.

Lagerfeuer: Diese sind nur im Freizeitgelände Ambach in den dafür vorgesehenen Betonringen gestattet.

9. Wo gibt es fest installierte Grillstationen?

Anders als in manchen Münchner Parks (z. B. Westpark) gibt es am Starnberger See keine gemauerten Steingrills mit festem Rosten, aber vorbereitete Bereiche für Grillnutzung. Im Zweifel am besten einen eigenen Grill mitbringen.

Ambach: Hier gibt es ausgewiesene Feuerstellen und vorbereitete Betonringe, die sowohl für Grillroste als auch für Lagerfeuer genutzt werden können.

„Paradies“ (Possenhofen): „Extra eingerichtete Grillbereiche“ sind vorhanden. Die Infrastruktur ist speziell auf Grillgäste ausgelegt.

10. Welche Kioske und Getränkeversorgung gibt es bei den Grillplätzen? 

In der Nähe der beliebtesten Grillzonen gibt es auch die Möglichkeit, Getränke und Snacks zu kaufen. Am “Steg 1”am Westufer gibt es manchmal sogar Steckerlfisch (sehr lecker) und in Ambach bietet das Restaurant “Schwaiblbach” Verköstigung. 

Grillzone „Paradies“: Hier finden Sie einen Kiosk & Imbiss ("Steg 1") in unmittelbarer Nähe, an dem man Getränke und Snacks kaufen kann.

Freizeitgelände & Erholungsgebiet Ambach: Für Freizeitkulinarik gut ausgestattet mit einem Kiosk und  einem Imbiss . Auf dem danebenliegenden Campingplatz Ambach befindet sich außerdem das Restaurant „Das Schwaiblbach“.

Wichtiger Tipp für tagesaktuelle Fragen, z.B. Brandgefahr: 

Da das Grillen bei Trockenheit kurzfristig untersagt werden kann, empfiehlt es sich, vorab bei den zuständigen Behörden oder Betreibern nachzufragen:

Für das Freizeitgelände & Erholungsgebiet Ambach:

Erholungsgelände Ambach: +49 (0) 8151 12666                                                                          Service-Hotline Tölzer Land (Tourismus & Ranger): +49 (0) 8041-5050                             Campingplatz Ambach (speziell für Gäste): +49 (0) 8177 546

Für die Grillzone „Paradies“ & Starnberger Stadtgebiet: Ordnungsamt Stadt Starnberg: 08151/772-176-178 oder -193